Clearing

In unserem zwei Familienhaus in ländlicher Umgebung in Italien, besteht ausreichend Platz für komplexe Clearingphasen. Unser Clearing Team arbeitet mit dem systemisch therapeutischen Ansatz (DGfS) in Verbindung mit verschiedenen Methoden der Exploration.

Die Unterbringung im „Clearing“ stellt eine zeitlich befristete, im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarte Übergangsunterbringung dar. Hierbei soll (fallbezogen) unter Berücksichtigung der jeweiligen Herkunftssituation und der persönlichen Stabilität des/der Jugendlichen eine Perspektive für und mit dem/der Jugendlichen und den an der Hilfeplanung beteiligten Personen erarbeitet werden. Individuelle Ressourcen und Symptomatiken der Jugendlichen, Ergebnis der Auftragsklärung und prozessorientierte Entscheidungen bestimmen weitgehend die Festlegung der künftigen Perspektive. Das Arbeiten der Kolleginnen und Kollegen beruht auf dem „Bezugsbetreuungssystem“; d. h, dass für jeden Jugendlichen eine Fachkraft fallverantwortlich und somit zuständig ist. Die Betreuung der Jugendlichen wird 24-Stunden pro Tag gewährleistet. Die Jugendlichen werden durch die Bezugsbetreuer bei der Gestaltung ihres Alltags begleitet und unterstützt.
Ein wesentliches Merkmal dieser Unterbringungsform ist die Erstellung und Auswertung einer Diagnostik durch die Diagnostikfachkräfte unter Berücksichtigung der Problematik des Jugendlichen in Absprache mit allen am Hilfeplan beteiligten Personen. Während des Aufenthaltes kommen standardisierte sowie sozialpädagogische Diagnostikverfahren zum Einsatz, um auf diesem Hintergrund eine fundierte Basis für weitere Perspektivlagen zu gewinnen. Die Unterbringung im „Clearing“ schließt mit der Umsetzung der künftigen Perspektive ab (z.B. Rückführung ins Herkunftssystem, Überführung in eine andere Wohnform, etc.), welche im Idealfall unter Einbeziehung aller am Hilfeplanverfahren teilnehmenden Personen vereinbart wurde.

Besonders betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende, familieneinbeziehende Leistungen können im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen vereinbart werden.

Systemisches Clearing:

Beim systemischen Clearing werden die Probleme, die Ressourcen und die Entwicklungsbedürfnisse eines Kindes/ Jugendlichen und seiner familiären und sozialen Bezüge erfasst. Auf der Grundlage einer gründlichen Exploration und Dokumentation werden Empfehlungen ausgesprochen, wie und mit welchen Angeboten dem Hilfe- und Entwicklungsbedarf des Kindes und seiner Familie entsprochen werden sollte.

Zielgruppe:

Kinder und Jugendliche mit zahlreichen, vielfältigen und massiven sozial-emotionalen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten, Familien mit unklaren, wechselhaften und komplexen Lebens- und Beziehungsstrukturen, Familien, die bereits zahlreiche Hilfsangebote durchlaufen haben, ohne dass sich ihre Selbstwirksamkeit und Steuerungsfähigkeit deutlich erhöht haben.

Ziel:

Ziel des Clearings ist es, auf der Grundlage einer fundierten Exploration und Analyse zu aussagefähigen Erkenntnissen darüber zu gelangen, welcher Hilfe- und Entwicklungsbedarf besteht und mit welchen Maßnahmen und Angeboten man diesem sinnvoll begegnen kann.

Vorgehen:

Zunächst werden die Sichtweisen aller Beteiligter mit Hilfe unterschiedlichster Methoden der Exploration (Gespräche, Interaktionsbeobachtung, Hospitation, diagnostische Verfahren, Aktenstudium etc.) erhoben. Die so gewonnenen Erkenntnisse und Hypothesen werden mit den Beteiligten, dem Auftraggeber, im Fachteam und ggf. mit hinzugezogenen Fachleuten beraten. In Zusammenarbeit mit der betroffenen Familie werden Empfehlungen darüber ausgesprochen, welche Maßnahmen notwendig, sinnvoll und erfolgversprechend sind, um den Hilfebedarf eines Kindes und/oder einer Familie abzuwenden. Dabei ist die Beteiligung des betroffenen Kindes und seiner Eltern sowie die Einhaltung der Schweigepflicht unverzichtbar.

Evaluation:

Die Wirksamkeit und Wirkung des Clearings wird im Fachteam und im Auswertungs- bzw. Hilfeplangespräch mit der Familie und dem öffentlichen Träger überprüft.

Dauer und zeitlicher Umfang, Kosten, Organisatorisches: Dauer und Umfang des Clearings richten sich ganz individuell nach Art und Komplexität der Aufgabenstellung. In der Regel sollte ein systemisches Clearing über 10 Wochen mit einem Stundenkontingent von 50 Fachleistungsstunden ausreichen, um zu einer aussagekräftigen Einschätzung zu gelangen. Bei einer akuten Gefährdung muss ein Clearingbericht entsprechend zeitnah vorliegen.

Die gesetzliche Grundlage des Clearings sind folgende Abschnitte des SGB: § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / §§ 27 ff SGB VIII/ § 36 SGB VIII Hilfeplanung/ §19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 35a SGB VIII Hilfe zur Erziehung / § 37 entspricht der Zusammenarbeit mit den Familien.